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Taxitarif Beförderungsentgelte für Taxenfahrten in Hamburg
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben.
§ 2 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs- und Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen. An Stelle der Entgeltbestandteile kann ein Festpreis treten, soweit dies im Folgenden geregelt ist. Die Umsatzsteuer ist im Beförderungsentgelt enthalten.
(1 a) Hauptverkehrszeiten im Sinne dieser Verordnung sind die Zeiten werktags außer sonnabends von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
(2) Der Grundpreis für jede Fahrt richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrpreisanzeiger einzuschalten ist. Liegt dieser Zeitpunkt in den Hauptverkehrszeiten, beträgt er 5 Euro. Im Übrigen beträgt er 3,90 Euro.
(3) In den Hauptverkehrszeiten beträgt der Kilometerpreis a) für jede durchfahrene Wegstrecke bis zu vier Kilometer 2,70 Euro,
b) für jede weitere durchfahrene Wegstrecke über vier Kilometer bis zu neun Kilometer 2,50 Euro, c) für jede weitere durchfahrene Wegstrecke über neun Kilometer 1,80 Euro.
In den übrigen Zeiten beträgt der Kilometerpreis a) für jede durchfahrene Wegstrecke bis zu vier Kilometer 2,60 Euro,
b) für jede weitere durchfahrene Wegstrecke über vier Kilometer bis zu neun Kilometer 2,40 Euro,c) für jede weitere durchfahrene Wegstrecke über neun Kilometer 1,70 Euro.
(4) Das Wartegeld wird für jede – auch verkehrsbedingte – Stillstandzeit erhoben, die während der Inanspruchnahme der Taxe entsteht, jedoch nur, wenn die einzelne Stillstandzeit länger als 60 Sekunden dauert, und nur für den Teil dieser Stillstandzeit, der über 60 Sekunden hinausgeht. Das Wartegeld beträgt je Stunde 36 Euro. Die Umschaltgeschwindigkeit zwischen Weg- und Zeittarif ist gleich der Stillstandsgeschwindigkeit.
(alle Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gültig ab 01.Juni 2022)
Fahrpreise ins Umland Wenn Ihr Fahrtziel außerhalb Hamburgs liegt, müssen Sie sich mit der Fahrerin oder dem Fahrer vor Fahrtantritt über die Abrechnung einigen. Sie können einen Festpreis, einen Kilometerpreis oder die Abrechnung nach Taxameter vereinbaren.